Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen für die
Nutzung des ESEL.CAB Ladenetzes

§1 Anwendungsbereich

Die ESEL.CAB GmbH (im Folgenden „ESEL“) vermarktet im Namen ihrer Kooperationspartner von diesen betriebene öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge (im Folgenden „ESEL Ladenetz“) und wurde hierzu von den Kooperationspartnern entsprechend bevollmächtigt, im Namen der Kooperationspartner mit Kunden Verträge über die Nutzung der Ladestationen des ESEL Ladenetzes abzuschließen und die Nutzung der Ladestationen durch den Kunden entsprechend abzuwickeln. Eine Auflistung der ESEL Kooperationspartner ist online unter www.esel-fill.de abrufbar. Der Kunde beabsichtigt das ESEL Ladenetz zu nutzen und hat hierzu einen Vertrag über die Nutzung des ESEL Ladenetzes (im Folgenden „Nutzungsvertrag“) geschlossen.
 
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Konditionen für den Zugang zu und die Nutzung von Ladestationen im ESEL Ladenetz, die Nutzung der unter www.esel-fill.de verfügbaren Web-Plattform „ESEL Ladenetz Portal“, sowie die Überlassung einer Ladekarte (im Folgenden „ESEL Ladekarte“) zur Nutzung der Ladestationen.
 
Die AGB sind wesentlicher Bestandteil des Nutzungsvertrages.
 

§2 Vertragsschluss, Laufzeit und Kündigung

  1. Zur Nutzung des ESEL Ladenetzes registriert der Kunde sich über das ESEL Ladenetz Portal online durch Angabe seiner persönlichen Kundendaten. Der Nutzungsvertrag kommt zustande sobald der Kunde bei der Registrierung diese AGB sowie die Datenschutzbestimmungen durch Setzen der entsprechenden Häkchen in den Kontrollfeldern akzeptiert und das Feld „Jetzt rechtsverbindlich registrieren“ angeklickt hat. Nach Abschluss des Nutzungsvertrages erhält der Kunde eine Bestätigungsmail an seine bei der Registrierung angegebene Email-Adresse. In der Bestätigungsmail wird dem
    Kunden ein Termin zur Überlassung der ESEL Ladekarte mitgeteilt, die dem Kunden im jeweiligen Kundencenter der ESEL Kooperationspartner übergeben wird.
  2. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Hiervon unberührt bleiben die Rechte der ESEL nach § 8 zur Unterbrechung  der Nutzung sowie die Rechte der Parteien zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund nach § 9.

§3 Benutzerkonto

  1. Der Kunde legt sich bei der Registrierung im ESEL Ladenetz Portal unter Angabe seiner persönlichen Daten ein Benutzerkonto mit Benutzernamen und Passwort an. Damit erhält der Kunde Zugang zu seinem Benutzerkonto, auf das der Kunde über das ESEL Ladenetz Portal zugreifen kann.
  2. Über das Benutzerkonto kann der Kunde seine Ladevorgänge sowie Rechnungen einsehen und verwalten und persönlichen Einstellungen vornehmen. Der Kunde hat Änderungen des Namens, der Anschrift, der E-Mail-Adresse oder der Kontover
    bindung ESEL unverzüglich mitzuteilen oder im Benutzerkonto selbst zu ändern.
  3. Der Kunde ist für die bestimmungsgemäße Verwendung des Benutzernamens und des Passwortes verantwortlich.
    Er hat Benutzernamen und Passwort insbesondere mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um ein Abhandenkommen oder
    unbefugte Nutzung zu verhindern. Sollte der Kunde feststellen, dass Benutzername und/oder Passwort gestohlen wurden, sonst abhandengekommen sind, oder unbefugt genutzt wurden oder werden ist ESEL hiervon unverzüglich telefonisch u
    nter der Tel.Nr. +49 6341 289 28888 oder per E-Mail an laden@esel.cab zu informieren. ESEL wird daraufhin den Zugang zum Benutzerkonto sperren und stellt dem Kunden neue Zugangsdaten zur Verfügung. Der Kunde haftet für die bis zum Zugang der Information, insbesondere aufgrund einer unbefugten Nutzung von Benutzername und Passwort, entstehenden Kosten. Jeder Diebstahl oder unbefugte Nutzung ist vom Kunden unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen.
  4. Mit Beendigung des Nutzungsvertrages wird das Benutzerkonto des Kunden gelöscht.

§4 Nutzung der ESEL Ladekarte

  1. ESEL überlässt dem Kunden nach Vertragsschluss die auf ihn ausgestellte ESEL Ladekarte (RFID-Karte) durch Aushändigung im jeweiligen Kundencenter des kooperierenden Stadtwerkes. Die ESEL Ladekarte verbleibt im Eigentum von ESEL. Sie ist nicht übertragbar.
  2. Mit der Ladekarte kann sich der Kunde an den Ladestationen im ESEL Ladenetz identifizieren und erhält vorbehaltlich der Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit Zugang zu allen Ladestationen im ESEL Ladenetz, um ein Elektrofahrzeug aufzuladen.
  3. Der Kunde ist für die bestimmungsgemäße Verwendung der ESEL Ladekarte verantwortlich. Er hat die ESEL Ladekarte insbesondere mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um ein Abhandenkommen oder eine unbefugte Nutzung zu verhindern.
  4. Sollte der Kundefeststellen, dass seine ESEL Ladekarte gestohlen wurde, sonst abhandengekommen ist, oder unbefugt genutzt wurde oder wird ist ESEL hiervon unverzüglich telefonisch unter Tel.Nr. +49 6341 289 28888 oder per E-Mail an laden@esel.cab zu informieren. ESEL wird die ESEL Ladekarte unverzüglich nach Zugang der Information für die weitere Verwendung sperren und dem Kunden eine neue ESEL Ladekarte zur Verfügung stellen. Der Kunde haftet für die bis zum Zugang der Information, insbesondere aufgrund einer unbefugten Nutzung der ESEL Ladekarte, entstehenden Kosten. Jeder Diebstahl oder unbefugte Nutzung ist vom Kunden unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen.
  5. Die Berechtigung zur Nutzung der ESEL Ladekarte entfällt mit Beendigung des Nutzungsvertrages und die ESEL Ladekarte ist unverzüglich an ESEL zurückzusenden.

§5 Nutzung von Ladestationen des ESEL Ladenetzes

  1. Um die Ladestationen des ESEL Ladenetzes zur Aufladung von Elektrofahrzeugen zu nutzen, identifiziert sich der Kunde an den jeweiligen Ladestationen mit Hilfe der ESEL Ladekarte und schaltet hierdurch die Ladestation für die Aufladung eines Elektrofahrzeugs frei.
  2. ESEL kann keine durchgehende Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit der Ladestationen gewährleisten; der Kunde hat keinen Anspruch darauf, an einer bestimmten Ladestation zu einem bestimmten Zeitpunkt laden zu können. Den Zustand und die Verfügbarkeit der Ladestation kann der Kunde unter der Rubrik „Stationen“ im ESEL Ladenetz Portal nach dem Anmelden im Benutzerkonto einsehen.
  3. Der Kunde trägt die Verantwortung für die technische Kompatibilität des Elektrofahrzeugs mit der jeweiligen Ladestation und haftet für die schuldhafte Verursachung von Schäden durch eine unsachgemäße Verwendung der Ladestationen.

§6 Preise / Entgeltberechnung

  1. Die Nutzung der Ladestationen des ESEL Ladenetzes durch den Kunden zur Aufladung von Elektrofahrzeugen ist kostenpflichtig.
  2. Die aktuell gültigen Preise und Tarife sind über das ESEL Ladenetz Portal unter der Rubrik „Preise“ einsehbar.
  3. Für Änderungen der für den Kunden gültigen Preise und Tarife findet § 12 dieser AGB Anwendung.
  4. Jeder Ladevorgang wird je nach technischer Ausstattung der einzelnen Ladestationen leistungsbasiert (nach KWh) bzw. zeitbasiert (nach Ladedauer) zu den für den Nutzungsvertrag gültigen Preisen abgerechnet. Das jeweils zu zahlende Entgelt für die Ladevorgänge kann der Kunde nach dem Anmelden im Benutzerkonto einsehen.

§7 Abrechnung

  1. ESEL stellt dem Kunden die Ladevorgänge im ESEL Ladenetz monatlich im Namen der Kooperationspartner in Rechnung. ESEL ist berechtigt, davon abweichende Abrechnungszeiträume zu bestimmen, insbesondere einzelne Ladevorgänge direkt nach Beendigung abzurechnen.
  2. Abgerechnet wird gegenüber dem Kunden jeder Ladevorgang, der aufgrund einer Identifikation mit der dem Kunden zugeordneten ESEL Ladekarte an einer der Ladesäulen im ESEL Ladenetz vorgenommen wird. Unbefugte Ladevorgänge über die ESEL nicht rechtzeitig i. S. d. § 4 Abs. 4 dieser AGB informiert worden ist gehen zu Lasten des Kunden.
  3. Rechnungen sind 14 Tage nach Zugang der Rechnung fällig und ohne Abzugauf das in der jeweiligen Rechnung angegebene Konto der ESEL zu zahlen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die die Wertstellung auf dem Konto der ESEL. Zahlungen werden zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen per Lastschrift vom Konto des Kunden abgebucht, der Kunde wird hierzu bei Übergabe der ESEL Ladekarte im jeweiligen Kunden center der ESEL Kooperationspartner ein entsprechendes SEPA Lastschrift–Mandat ausfüllen. Die wirksame Erteilung des SEPA Lastschrift – Mandates durch den Kunden ist aufschiebende Bedingung für das Zustandekommen des Nutzungsvertrages.
  4. Der Kunde stimmt einer Abrechnung auf elektronischem Weg zu. Die Rechnungen werden ihm von ESEL in seinem Benutzerkonto und per E-Mail zur Verfügung gestellt.
  5. Der Kunde kann gegen Ansprüche von ESEL nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten, fälligen Gegenansprüchen aufrechnen.

§8 Unterbrechung der Nutzung

ESEL ist unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, die Nutzung der ESEL Ladekarte zu sperren und dem Kunden den Zugang zu den Ladestationen im ESEL Ladenetz zu entziehen, wenn
 
             a) der Kunde seinen wesentlichen vertraglichen Pflichten aus dem Vertragtrotz Abmahnung zuwider handelt,
             b) der Kunde mit einer Zahlungsverpflichtung aus dem Vertrag in Verzug ist und seiner Zahlungsverpflichtung trotz
                 schriftlicher Zahlungsaufforderung nicht nachkommt.
             c) der Kunde die Ladeinfrastruktur missbräuchlich nutzt
 
Die Unterbrechung der Nutzung wird dem Kunden eine Woche im Voraus per Email angekündigt.
 

§9 Außerordentliche Kündigung

  1. Die Parteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
  2. Ein wichtiger Grund im vorstehenden Sinne liegt für ESEL insbesondere vor, wenn

            a) der Kunde mit einer Zahlungsverpflichtung aus dem Vertrag in Verzug ist und seiner Zahlungsverpflichtung trotz
                 schriftlicher Mahnung mit Kündigungsandrohung nicht innerhalb von zwei Wochen nachkommt,
            b) der Kunde die Ladeinfrastruktur missbräuchlich nutzt

      3. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund enden die beiderseitigen Vertragspflichten mit Ausnahme der offenen
          Forderungen mit sofortiger Wirkung. Die kündigende Partei kann in ihrer Kündigungserklärung einen späteren         
          angemessenen Endtermin bestimmen.
 

§10 Freistellung von der Leistungspflicht

  1. Sollte eine der Parteien durch höhere Gewalt, durch behördlich angeordnete Maßnahmen oder durch sonstige Umstände, die abzuwehren sie nicht oder nur durch einen technisch oder wirtschaftlich unangemessenen Aufwand in der Lage wäre, ganz oder teilweise gehindert sein, ihren Pflichten aus dem Nutzungsvertrag nachzukommen, so ruhen diese Verpflichtungen solange, bis die Störungen und deren Folgen ordnungsgemäß behoben sind.
  2. Dies gilt insbesondere für den Fall einer Unterbrechung der oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung oder der Kommunikationsverbindung sowie bei einem technischen Defekt einer Ladestation, soweit es sich um Folgen einer Störung des Stromnetzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses, des Mobilfunknetzes oder der Ladestation handelt.
  3. In solchen Fällen ist die betroffene Partei verpflichtet, die andere Partei sofort zu verständigen und unverzüglich mit allen technisch und wirtschaftlich zumutbaren Mitteln dafür zu sorgen, dass die Vorauss etzungen zur Erfüllung des Nutzungsvertrages wieder hergestellt werden.

§11 Haftung

  1. Die Haftung der Parteien sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ist für schuldhaft verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnung sgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
  2. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den die haftende Partei bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hä
    tte voraussehen müssen.
  3. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
  4. Der Kunde ergreift alle zumutbaren notwendigen Maßnahmen, um Schäden am Elektrofahrzeug infolge von Unterbrechungen, Unregelmäßigkeiten oder anderen Störungen im Stromnetz zu vermeiden.
     

§12 Änderungen dieser AGB

Änderungen dieser AGB werden dem Kunden spätestens 2 Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Kunden zu den Änderungen dieser AGB gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ESEL bei der Bekanntgabe der Änderungen besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen dieser AGB angeboten, kann er den Vertrag vor dem Wirksamwerden der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ESEL beim Angebot der Änderungen ebenfalls besonders hinweisen.
 

§13 Schlussbestimmungen

  1. Der Gerichtsstand für Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sonderv ermögen ist ausschließlich Landau in der Pfalz.
  2. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  3. Diese Bedingungen sind abschließend. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen des Nutzungsv ertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt
    die Wirksamkeit des Nutzungsvertrag es im Übrigen davon unberührt.